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AKTUELLES BERUFSBILD DER VEREIN LANDESGRUPPEN SERVICE Service

Zur Erinnerung: die letzte Beitragserhöhung datierte vom 01.01.1983!

Nach einer ausführlichen Darstellung der Einnahmen- und Ausgabensituation, die insbesondere die Komplexität unserer Tätigkeit im Bundesvorstand und in den Landesvorständen nebst der daraus resultierenden Verpflichtungen darstellte, sowie anschließender, sehr offen geführter Diskussion, folgte die Mitgliederversammlung dem Vorschlag des Hauptvorstands, die Beiträge ab dem 01.01.2015 für die sogenannten Vollzahler um monatlich 2,50 € und für die übrigen Mitglieder um monatlich 1,50 € zu erhöhen, mit großer Mehrheit bei lediglich sieben Gegenstimmen (interessanterweise Kolleginnen und Kollegen, die sich durch Vollmacht haben vertreten lassen und nicht an der Aussprache teilgenommen haben).

Die neuen Beiträge ergeben sich damit aus der nachfolgend als PDF einsehbaren Beitragsordnung.

Die Mitglieder haben erkannt, dass die Erhöhung um diese Beiträgssätze zwingend erforderlich war, um insbesondere unsere Interessen auch künftig angemessen vertreten zu können, den – in meinen Augen – hervorragenden Rechtsschutz der dbb-Dienstleistungszentren zu nutzen und bestehende Angebote , wie z. B. unser Rhetorikseminar, beizubehalten und ggf. auszubauen.

Gleichzeitig wurde auf diese Weise sichergestellt, dass auch künftige Amtsanwaltstage, die ein Aushängeschild unserer Interessenvertretung sind und eine besondere Kontaktpflege zu Behörden und Institutionen ermöglichen, in einem angemessenen und würdigen Rahmen stattfinden können.

Ich bitte an dieser Stelle deshalb nun alle Mitglieder herzlich darum, die neue Beitragsordnung mitzutragen.

Burkard Will
Stv. Bundesvorsitzender

Beitragsordnung des DAAV