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Der Vorstand

Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht laut Satzung aus der/dem Bundesvorsitzenden sowie drei stellvertretenden Bundesvorsitzenden mit den Aufgaben Geschäftsführer*in, Schriftführer*in und Schatzmeister*in.

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Über uns

Der DAAV e.V.  ist die Interessenvertretung der Berufsgruppe der Amtsanwältinnen und Amtsanwälte in der Bundesrepubilk Deutschland.

Zweck des Vereins ist die Wahrnehmung und Förderung der beruflichen Belange der Amtsanwälte einschließlich der Ruhestandsbeamten, Versorgungsempfänger und der Nachwuchskräfte der Amtsanwaltslaufbahn.

Der DAAV untergliedert sich derzeit in 13 Landesgruppen.