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Berufsbild

Der AMTSANWALT die AMTSANWÄLTIN nimmt die Aufgaben der Staatsanwaltschaft wahr und tritt in Strafsachen vor dem Amtsgericht auf.

Er/Sie ist Beamter/Beamtin in einer Sonderlaufbahn des gehobenen Justizdienstes.

Die Amtsanwältinnen und Amtsanwälte in der Bundesrepublik Deutschland leisten als Organ der Rechtspflege einen bedeutsamen und wirkungsvollen Beitrag in der Strafjustiz.

Zum Amtsanwalt werden grundsätzlich Rechtspfleger/innen ernannt, die

  • zuvor an der Fachhochschule die Ausbildung und Prüfung zum Diplom-Rechtspfleger/in (FH) bestanden haben,
  • sich anschließend einige Jahre im Rechtspflegerdienst bewährt haben und für das Zusatzstudium im Heimatbundesland zugelassen wurden,
  • eine am 2. Januar eines jeden Jahres beginnende 15 monatige Einführungszeit  absolvieren , die sich aufgliedert in das fachwissenschaftliche Studium I + II (insgesamt sechs Monate) und eine fachpraktische Ausbildung (insgesamt neun Monate). Das Studium wird an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen in Bad Münstereifel absolviert, die fachpraktische Ausbildung bei einer Staatsanwaltschaft im jeweiligen Heimatbundesland, wo die Studierenden im Bereich des Amtsanwaltsdienstes Einblicke in die tägliche Arbeit erhalten. Das  Zusatzstudium endet mit der Prüfung für den Dienst der Amtsanwältin / des Amtsanwaltes.